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Das Justizministerium in Wien sprach im Herbst 2022 von einem klaren Bild: Bei nur 0,4 Prozent der Ermittlungsverfahren war von Jänner bis September 2021 eine Verlängerung nötig – immerhin 180 Fälle. Auch im europäischen Vergleich belege Österreich einen Spitzenplatz. Denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte die Republik 2020 und 2021 nicht „wegen überlanger Verfahrensdauer“.