Juve Plus Grundwasserschutz

VfGH verbessert Schutz von Brunnenbetreibern vor Nitrateinträgen

Autor/en
  • Raphael Arnold

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Rechte von Grundwassernutzern gestärkt: Er kippte die Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV), weil deren Version von 2017 nicht den Vorgaben des Wasserrechtsgesetzes (WRG) und der Nitrat-Richtlinie der Europäischen Union entsprach. Gegen die novellierte NAPV, die im Jänner in Kraft tritt, erscheint nun der Weg eines Individualantrags direkt an den VfGH geebnet.

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Im Kern der Auseinandersetzung geht es um den Schutz des Grundwassers vor Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft. Drei Brunnenbetreiber aus dem Burgenland sind seit Jahren mit dem Problem konfrontiert, dass das Grundwasser in ihren Entnahmestellen den Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter übersteigt – teilweise um bis zu 100 Prozent. Sie führen seit Herbst 2015 Beschwerdeverfahren, um Maßnahmen durchzusetzen, die ein Unterschreiten des Nitratgrenzwerts erreichen.

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