Im Bau- und Anlagenbau sind Streitigkeiten häufig – etwa wegen Mängeln oder Bauzeitverzögerungen. Dennoch wird in der Praxis vielfach ohne nähere Prüfung der Gang zum Zivilgericht gewählt.
Dabei stehen längst unterschiedliche Formen der Streitbeilegung zur Verfügung – vom staatlichen Gerichtsverfahren über Schiedsverfahren und Schiedsgutachten bis hin zu Adjudikation, Mediation oder dem Güterichterverfahren. Sie unterscheiden sich nicht nur in ihrer Ausgestaltung, sondern vor allem in ihrer praktischen Wirkung. Gerade im Baukonflikt kann die bewusste Wahl des Verfahrens daher entscheidend dafür sein, wie schnell und wirtschaftlich eine Auseinandersetzung gelöst wird.
Der Zivilprozess – bewährt, aber schwerfällig
Der ordentliche Rechtsweg vor den staatlichen Gerichten bleibt der klassische Standard. Er bietet staatliche Neutralität, den Instanzenzug und Sicherheit. In komplexen Bauverfahren geht diese Sicherheit jedoch häufig mit erheblichen Zeiträumen einher.
Bauprozesse mit einer Dauer von 5 Jahren und mehr sind keine Seltenheit. Die Ursachen sind bekannt: Überlastete Gerichte, begrenzte Sachverständigenkapazitäten und eine der Projektkomplexität oft nicht angemessene Verfahrensführung. Auch das selbständige Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO verfehlt seinen Beschleunigungszweck in der Praxis häufig: Rechtsfragen bleiben ausgeklammert, die Dauer beträgt nicht selten über ein Jahr – und der Hauptprozess folgt zumeist dennoch.
Zwar bestehen auch im Zivilprozess Beschleunigungsmöglichkeiten, sie werden jedoch selten genutzt und entfalten in der Praxis nur begrenzte Wirkung. Eine Möglichkeit, Konflikte am Bau schneller zu Lösung sind alternative Streitbeilegungsmechanismen. Eine effiziente Alternative bieten insbesondere das Schiedsverfahren und das Schiedsgutachten.
Streitbeilegung als strategische Weichenstellung
Die Wahl des Streitbeilegungsverfahrens gehört dabei an den Anfang der Vertragsgestaltung, nicht an das Ende, wenn der Konflikt schon eingetreten ist und dann, mangels Einigungswillens der Parteien, nur noch der Zivilprozess bleibt.
Rechtsanwälte tragen hier eine besondere Verantwortung. Sie sind gehalten, ihre Mandanten umfassend, und damit auch über die Möglichkeiten außergerichtlicher Streitbeilegung aufzuklären. Das ist nicht lediglich eine nebensächliche Formalie: Wer frühzeitig die passende Verfahrensstrategie festlegt und diese mit seinem Vertragspartner vereinbart, kann Jahre und erhebliche Kosten einsparen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten. Angefangen von der Adjudikation zur vorläufigen Regelung baulicher Streitigkeiten bis zu der auch aus anderen Bereichen bekannte Mediation oder Schlichtung. Jedes dieser Instrumente kann in verschiedenen Stadien eines Bauprojektes zur Konfliktbeilegung herangezogen werden. Als effektivste und bedeutendste Instrumente nach dem Verfahren vor den staatlichen Gerichten sind jedoch das Schiedsgutachten und das Schiedsverfahren hervorzuheben.
Schiedsverfahren und Schiedsgutachten: Schnelle und zuverlässige Alternativen
Das Schiedsverfahren ersetzt den staatlichen Prozess vollständig. Ein mit Branchenkenntnis besetztes Schiedsgericht entscheidet verbindlich und endgültig. Der Vorteil liegt in der straffen Verfahrensführung, der Fachkunde und der Vertraulichkeit.
Voraussetzung für ein Schiedsverfahren ist eine wirksame vertragliche Schiedsvereinbarung, die auch die Verfahrensmodalitäten regelt. Dazu gehören die anzuwendende Schiedsordnung oder die Anzahl der Schiedsrichter.
Am besten wird die Schiedsvereinbarung bereits bei Vertragsschluss vereinbart. Zwar ist es möglich, sich auch im Nachhinein, wenn der Konflikt schon entstanden ist, auf ein Schiedsverfahren zu einigen. Das setzt aber voraus, dass auch alle Beteiligten dem zustimmen. Die Bereitschaft, auf den anderen zuzugehen, ist nach der Entstehung von Streitigkeiten zumeist äußerst gering.
Ein weiterer Punkt verdient hier im Vorfeld besondere Aufmerksamkeit und wird häufig nicht beachtet: Üblicherweise gibt es eine Vielzahl von Beteiligten bei einem Bauprojekt wie Subunternehmer. Häufig sind diese ebenfalls Teil des Konfliktes und werden bei einem gewöhnlichen Gerichtsprozess durch eine Streitverkündung an dem Rechtsstreit beteiligt, um einen Rückgriff auf sie zu ermöglich, sollten sie zum Beispiel für Mängel verantwortlich sein. Im Schiedsverfahren ist das nicht ohne weiteres möglich – wer Dritte einbeziehen will, muss das gesondert regeln und gewährleisten, dass sich auch die Subunternehmer dem Schiedsverfahren unterwerfen.
Davon strikt zu unterscheiden ist das Schiedsgutachten. Es ersetzt keinen Rechtsstreit, sondern klärt einzelne Tatsachenfragen, zum Beispiel die Frage des Bestehens von Mängeln. Auch dieses muss im Vorfeld zwischen den beteiligten Parteien vereinbart werden.
In der Praxis erweist sich das Schiedsgutachten als wirksamer Beschleuniger: Es schafft um einiges schneller Klarheit über strittige Sachfragen als ein Gerichtsverfahren und ebnet damit häufig den Weg für eine Einigung.
Statt erst im Konfliktfall über den geeigneten Rechtsweg nachzudenken, sollte die Wahl des Streitbeilegungsverfahrens als strategische Entscheidung bereits bei der Vertragsgestaltung getroffen werden.
Selbst wenn solche Instrumente in der Regel etwas teurer als das klassische Gerichtsverfahren sind, kann die schnellere Abwicklung dies wieder ausgleichen.