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Aufgrund eines internationalen und eines europäischen Auslieferungshaftbefehls war der deutsch-griechische Christoforakos im Juni in Bayern festgenommen worden. Die griechischen Ermittler warfen ihm Geldwäsche, Korruption und Betrug vor. Das Oberlandesgericht München bewilligte die Auslieferung aufgrund des internationalen Haftbefehls. Darin ging es um den Verdacht der Bestechung von Mitarbeitern der griechischen Telefongesellschaft O.T.E. . Diese Entscheidung kippte das Bundesverfassungsgericht im September. Jedoch blieb Christoforakos aufgrund des zweiten Haftbefehls in Haft.