Juve Plus Abbildungsrechte

Fotoagenturen erzielen mit Preu Bohlig Erfolg vor OLG

Der Eigentümer eines Objekts ist nicht allein zur - kostenpflichtigen oder kostenlosen - Verbreitung von Abbildungen seines Eigentums berechtigt. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht im Februar und hob damit drei Urteile des Landgerichts Potsdam aus dem November 2008 auf.

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Der Eigentümer eines öffentlich zugänglichen Objekts ist nicht allein zur Verwertung von Abbildungen seines Eigentums berechtigt. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht im Februar und hob damit drei Urteile des Landgerichts Potsdam aus dem November 2008 auf.

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