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Abfindungen neu zu berechnen

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Die Abfindungen von Kleinaktionären nach einem Squeeze-out müssen neu berechnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart in einem Beschluss festgestellt. Darin heißt es, die aktuelle Ermittlung von Ertragswerten könne zu falschen Ergebnissen führen. Seit einer früheren BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2001 ist der Referenzzeitraum zum Ermitteln der Abfindungshöhe auf die letzten drei Monate vor der Hauptversammlung festgelegt. Nach Ansicht des Zivilsenats soll dieser Referenzzeitraum künftig schon dann enden, wenn ein Umbau des Konzerns angekündigt wird.

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Anlass für den Vorlagenbeschluss ist ein Spruchverfahren von ehemaligen Kleinaktionären der Maschinenfabrik Esslingen AG. DaimlerChrysler hatte zunächst 1999 die Mehrheit an dem Unternehmen erworben und drei Jahre später bekannt gegeben, dessen Börsenaktivität einstellen zu wollen. Gegen die Höhe ihrer Abfindung hatten mehrere Kleinaktionäre diverse Rechtmittel bis zum Oberlandesgericht eingelegt. In ihrer Argumentation stützten sie sich auf die Meinung des BGH.

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