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Anlass für den Vorlagenbeschluss ist ein Spruchverfahren von ehemaligen Kleinaktionären der Maschinenfabrik Esslingen AG. DaimlerChrysler hatte zunächst 1999 die Mehrheit an dem Unternehmen erworben und drei Jahre später bekannt gegeben, dessen Börsenaktivität einstellen zu wollen. Gegen die Höhe ihrer Abfindung hatten mehrere Kleinaktionäre diverse Rechtmittel bis zum Oberlandesgericht eingelegt. In ihrer Argumentation stützten sie sich auf die Meinung des BGH.