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Abit und GFKL dürfen verschmelzen

Die Abit AG mit Sitz in Meerbusch darf auf die nicht börsennotierte Essener GFKL Financial Services AG verschmolzen werden. Dies entschied das OLG Düsseldorf Mitte August endgültig. Auf einer Hauptversammlung im Juni 2005 hatten die Aktionäre der Abit mit klarer Mehrheit die Verschmelzung beschlossen. Mehrere Minderheitsaktionäre klagten daraufhin, unter anderem mit dem Argument, es läge ein so genanntes "kaltes Delisting" vor. Auf die Klagen reichte Abit beim LG Düsseldorf einen Freigabeantrag ein.

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Das Gericht entschied sowohl im Freigabe- als auch im Hauptsacheverfahren zugunsten von Abit. Die Kläger legten daraufhin Berufung und sofortige Beschwerde ein. Die sofortige Beschwerde wies das OLG Düsseldorf zurück. Inzwischen ist die Verschmelzung im Handelsregister eingetragen. Abit ist vor allem bekannt als Forderungsmanager, GFKL engagiert sich bei Leasing und der Kreditverwaltung.

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