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Das Gericht entschied sowohl im Freigabe- als auch im Hauptsacheverfahren zugunsten von Abit. Die Kläger legten daraufhin Berufung und sofortige Beschwerde ein. Die sofortige Beschwerde wies das OLG Düsseldorf zurück. Inzwischen ist die Verschmelzung im Handelsregister eingetragen. Abit ist vor allem bekannt als Forderungsmanager, GFKL engagiert sich bei Leasing und der Kreditverwaltung.