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Abwerbung von Arbeitnehmern untersagt

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Die Fairplay Production GmbH darf bis zum Ende des Jahres keine Mitarbeiter der PMM Sports Productions GmbH abwerben oder bereits abgeworbene Mitarbeiter bei sich beschäftigen. Das entschied das Landgericht München I. Hintergrund des Streits war die Vergabe des Auftrags an Fairplay für die Produktion des Fernsehsignals zur TV-Übertragung der Fußball-Bundesliga. Die Bundesligabilder wurden seit 1999 von PMM, einer Tochter der Plazamedia, produziert. Nach Auffassung von PMM war der Wechsel nur möglich geworden, weil Fairplay Mitarbeiter abgeworben hatte. Die DFL hatte die Vergabe unter anderem daran geknüpft, dass die notwendigen TV-Experten zur Verfügung stehen sollten. Fairplay hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. Vertreter PMM/Plazamedia

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