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Ärzte-Streikaufruf verboten

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Der Klinikärzteverband Marburger Bund hat eine Friedenspflicht und darf nicht zum Streik aufrufen, da der Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) für seine tarifgebundenen Mitglieder weiterhin Anwendung findet. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln in einem einstweiligen Verfügungsverfahren auf eine sofortige Beschwerde des Klinkums Köln, vertreten durch den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV), beschlossen. Das Gericht hat offen gelassen, ob der zwischen Verdi und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) geschlossene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TvöD) den BAT verdrängt.

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Der Marburger Bund hatte Ärzte an kommunalen Krankenhäusern für den 13. Dezember 2005 zum Streik aufgerufen. Die Ärzte wollten einen eigenen Tarifvertrag, höhere Grundgehälter, die Bezahlung aller Überstunden und ein Ende der langen Dienstzeiten durchsetzen. Der Marburger Bund hat den BAT gegenüber der VKA inzwischen gekündigt. Geplant ist, im Februar einen bundesweiten Streik durchzuführen. Erstinstanzlich hatte das Klinikum Köln die einstweilige Verfügung aus formellen Gründen nicht erhalten.

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