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Rentnerin kippt mit Kellner Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung

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Eine Versorgungsordnung, bei der ein Arbeitnehmer eine zehnjährige Dienstzeit vor Vollendung des 55. Lebensjahres abgeschlossen haben muss, ist unwirksam. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht Erfurt entschieden. Eine solche Regelung verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG.

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André Steck
André Steck

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