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Airbus/EADS darf BKK auflösen

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Die Betriebskrankenkasse der Airbus Deutschland GmbH ist samt ihrer Pflegekasse zum Oktober aufgelöst worden. In einer für das Kassenwesen bedeutsamen Entscheidung wies das Hamburger Landessozialgericht den Antrag des Landesverbandes BKK Nord zurück, die sofortige Vollziehung der Auflösung, die das Bundesversicherungsamt angeordnet hatte, zu verhindern. Nach Ansicht der Hamburger Richter hat der Landesverband - der voraussichtlich ein zahlungskräftiges Mitglied verliert - keine Klagebefugnis. Zudem könne ein Betrieb seine freiwillig eingerichtete Kasse auch wieder auflösen.

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Wie aus gut unterrichteten Quellen zu erfahren war, hat Airbus/EADS deshalb die Kasse geschlossen, weil deren Kosten im internationalen Konzern nur schwer zu vermitteln waren. Außerdem hätte im Falle einer finanziellen Schieflage der BKK letztlich Airbus die Last tragen müssen. Denn die – finanziell gesunde – Kasse war als geschlossene BKK nur für Betriebsangehörige zugänglich. Als offene Kasse hätte der Landesverband eine etwaige Haftung übernehmen müssen. Eine Anfechtungsklage gegen die Auflösung ist weiter vor dem Sozialgericht Hamburg anhängig. Berater Airbus/EADS

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