Juve Plus Anwaltszulassungen in der EU

Luxemburger Urteil laut BRAK konsequent

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EU-Länder müssen ihre jeweiligen Anwaltszulassungen gegenseitig anerkennen, auch wenn die Juristen im Ausland damit bestimmte Qualifiaktionshürden ihres Heimatlandes umgehen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Falle von zwei Italienern entschieden, die ihre Zulassung ohne Berufserfahrung in Spanien erhielten und direkt danach in Italien praktizieren wollten. Laut BRAK ist das Urteil nur konsequent.

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Den Luxemburger Richtern zufolge dürfen die Juristen in der EU frei wählen, in welchem Land sie ihren Titel erwerben und in welchem sie arbeiten möchten. Es stelle keinen Missbrauch des Niederlassungsrechts dar, wenn ein Jurist zunächst in einem Land einen Universitätsabschluss in Rechtswissenschaften erlangt und dann seine Zulassung in einem anderen Land erwirbt, um direkt in sein Heimatland zurückzukehren und dort zu praktizieren.

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