Juve Plus Apothekenurteil des EuGH

Waldeck für Apotheker-Lobby erfolgreich

Das deutsche Apothekengesetz ist mit dem EU-Recht vereinbar und muss nicht geändert werden. Dies hat der Europäische Gerichtshof Mitte Mai geurteilt. Damit gilt das so genannte Fremdbesitzverbot für Apotheken weiter: Nur ausgebildete Pharmazeuten dürfen Apotheken besitzen, Ketten bleiben in Deutschland verboten.

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Diese Einschränkung der Niederlassungsfreiheit sei im Interesse des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt, argumentierte der EuGH. Die Grundsatzurteil ist eine schwere Niederlage für den – zu Europas größtem Pharmagroßhändler Celesio gehörenden – niederländischen Arzneimittelversender Doc Morris, dessen Zugang zum deutschen Markt demnach auch künftig beschränkt werden darf.

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