Der Betriebsrat des Bochumer Opel-Werks ist im Streit um die Auszahlung des Urlaubsgelds für die Beschäftigten gescheitert. Das Arbeitsgericht Bochum wies einen Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung ab. Es erklärte den Betriebsrat für nicht zuständig. Nach Ansicht des Gerichts kann der Betriebsrat das Urlaubsgeld nicht kollektiv einklagen, sondern nur jeder Arbeitnehmer einzeln. Die Arbeitnehmervertreter wollten auf diese Weise die Opel GmbH per Gerichtsbeschluss zwingen, Urlaubsgeldzahlungen für rund 6.000 Opel-Mitarbeiter zu leisten, nachdem der angeschlagene Autobauer bekannt gegeben hatte, dass diese Zahlungen bis auf weiteres ausfallen sollen. Die Opel-Geschäftsleitung hatte die Einsparungen damit begründet, dass diese Gelder zur Rettung von Opel eingebracht werden sollten.
Derzeit buhlen Investoren um das Unternehmen. Laut Opel-Betriebsrat ist bereits im Juni keine Vorauszahlung auf das Urlaubsgeld erfolgt, ohne dass mit den Arbeitnehmervertretern Vereinbarungen dazu getroffen worden wären. Dieses Vorgehen sei nicht zu akzeptieren, da der Anspruch auf Urlaubsgeld tariflich gesichert sei.
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