Juve Plus Aspirin-Gewinnspiel

Schultz-Süchting für Bayer Vital erfolgreich

Pharmahersteller dürfen weiterhin Gewinnspiele für Apotheker, pharmazeutisch-technische Assistenten und andere Heilberufe ausloben, in denen sie bestimmtes Beratungswissen zu einem Produkt abfragen. Das geht aus einem nun veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember vergangenen Jahres hervor. Nach Expertenmeinung weitet der BGH damit die strengen Vorgaben an Zuwendungen nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) erheblich aus.

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Das I. Zivilsenat hatte sich mit dem Fall zu beschäftigen, ab wann Werbung in Fachkreisen beeinflusst und wo die Grenzen zu ziehen sind. Dieser Komplex ist bislang rechtlich umstritten. Aus früheren Urteilen der Oberlandesgerichte lässt sich keine einheitliche Rechtsprechung herleiten. In dem konkreten Fall ging es um eine sechsseitige Beilage des Chemiekonzerns Bayer in ,PTAHeute‘, einer Zeitschrift für Apothekenpersonal. Dort informierte der Hersteller über die Entstehung von Schmerzen, deren Behandlung sowie den Wirkstoff Acetylsalicylsäure, der in dem Präparat Aspirin enthalten ist. Auf der Rückseite befand sich ein Gewinnspiel mit mehreren Testfragen. Gewinnen konnte man Geldbörsen der Marke Esprit. Abgefragt wurden etwa, welche Schmerzen typisch für bestimmte Krankheitsbilder sind und bei welcher Aussage Kunden an einen Arzt verwiesen werden sollte.

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