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Die Republik Österreich hat Anfang der Woche beim Europäischen Gericht Nichtigkeitsklage gegen die Entscheidung der vorigen EU-Kommission zur Gewährung von Milliardenbeihilfen für das Atomkraftwerk Hinkley Point C eingereicht. Sie sieht im Bau von zwei Reaktoren kein „gemeinschaftliches europäisches Interesse“, das es zu tolerieren oder gar zu begünstigen gelte.