Juve Plus Aus für Wahlcomputer

JBB verhilft Verfassungsbeschwerde zum Erfolg

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Der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in der vergangenen Woche entschieden. Da Programmierfehler oder gezielte Manipulation der Software schwer zu erkennen seien, müssten Bürgern bei ihrer Stimmabgabe zuverlässig prüfen können, ob die Stimme vom Computer unverfälscht erfasst wurde, teilte das Gericht mit.

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Die rund 1.800 bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzten rechnergesteuerten Geräte hätten diesen Anforderungen jedoch nicht entsprochen. Damit sei der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verletzt worden.

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