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Auskunftspflicht bei MP-3-Playern

Die deutsche Xelo AG muss dem Unterhaltungselektronikhersteller Creative Technology künftig Auskunft über die Umsätze erteilen, die Xelo mit einem bestimmten MP-3-Player-Modell erzielt. Dies entschied das Landgericht Frankfurt in einem Teil-Anerkenntnisurteil. Das Gerät verletze die Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechte an dem Design eines MP-3-Spielers der Klägerin Creative aus Singapur, argumentierten die Richterinnen. Daher müsse Xelo dem Konkurrenten auch den daraus entstandenen Schaden ersetzen.

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Zuvor war Xelo bereits durch eine einstweilige Verfügung untersagt worden, MP-3-Spieler zu vertreiben, die in ihrer äußeren Gestaltung den geschmacksmusterrechtlich geschützten Geräten von Creative nahezu identisch entsprechen. In der mündlichen Hauptsacheverhandlung haben die Parteien den Rechtsstreit im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch übereinstimmend für erledigt erklärt. Nach Anerkennung der weiteren Ansprüche auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht musste die Kammer kein streitiges Urteil erlassen. Vertreter Creative

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