Weiterlesen mit
- Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
- Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
- Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
- Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly
4 Wochen gratis testen
Firmenabo buchenIhre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo? Zum Login
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Beschwerde von Siemens Mobility als teilweise unzulässig im Übrigen jedoch unbegründet zurückgewiesen. Sie richtete sich gegen den Auftrag an Alstom zur Lieferung von Elektrotriebzügen, die im E-Netz Stuttgart-Bodensee und weiteren Netzen in Baden-Württemberg zum Einsatz gebracht werden sollen. Bereits die Vergabekammer Baden-Württemberg als erste Instanz sprach sich für die Vergabe an Alstom aus (Az. 1 VK 69/21).