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Ende Februar hob die BaFin die ursächliche Sammelverfügung gegenüber den klagenden Unternehmen jedoch nach neun Jahre währenden Verfahren auf. Sie kam damit Anträgen der 20 Beschwerdeführerinnen zuvor, beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg Vorabentscheidungen zu erwirken und so EU-weite Regeln nach der Solvency-II-Richtlinie durchzusetzen, um die Aufsicht auf reine Rechtsverstöße zu beschränken. Die Sammelverfügung traf grundsätzlich alle Versicherer aus EU- und EWR-Ländern mit Deutschlandgeschäft.