Luther und Wolter & Kunze streiten um Verdi-Blitzaktionen
Das Bundesarbeitsgericht hat das Streikrecht der Gewerkschaften ausgeweitet. So dürfen die Arbeitnehmervertreter sogenannte Blitzaktionen ("Flashmob") in einem Arbeitskampf einsetzen, mit denen Kaufhäuser oder Supermärkte durch den koordinierten Kauf von unzähligen Cent-Artikeln oder das Zurücklassen vollgepackter Einkaufswagen blockiert werden. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit wie bereits die Vorinstanzen eine Klage des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg gegen die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ab. Sie räumten jedoch ein, dass sich der Arbeitgeber gegen derartige streikbegleitende Spontanaktionen auch wehren könne, etwa durch die Ausübung seines Hausrechts oder eine kurzfristige Betriebsschließung.
Hintergrund des BAG-Urteils ist der Aufruf von Verdi zu unangemeldeten Blitzaktionen im Dezember 2007. Dabei hatte die Gewerkschaft eine einstündige Aktion organisiert, bei der etwa 40 Personen Einkaufswagen randvoll gefüllt und dann im Gang stehen gelassen hatten. Eine Teilnehmerin hatte ihren Wagen mit zahlreichen kleinen Artikeln im Wert von 371,78 Euro gefüllt und dann an der Kasse erklärt, sie habe ihr Geld vergessen.
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