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Bahnstreiks nicht mehr verboten

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Die Streiks der Lokführer sind nicht länger verboten. Das Arbeitsgericht Mainz hat die einstweiligen Verfügungen gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokführer vier Tage nach ihrem Erlass wieder aufgehoben.

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Jetzt geht es ausschließlich um die Arbeitszeit und das Entgelt, beide Aspekte sind in gekündigten Tarifverträgen geregelt. Fast sechs Stunden hatten die Parteien vergangenen Samstag gerichtlich verhandelt.

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