Juve Plus Bankenabgabe

EuG hält Berechnungsmethode für intransparent

Autor/en
  • Ludger Steckelbach

Das Gericht der Europäischen Union hat in drei Verfahren den Beschluss des Einheitlichen Abwicklungsausschusses über die sogenannte Bankenabgabe für nichtig erklärt. Dagegen geklagt hatten die LBBW, Portigon und die Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank. Das Urteil kann für die gesamte Bankenabgabe erhebliche Folgen haben.

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Europäische Banken beklagen regelmäßig die Beschlüsse des Einheitlichen Abwicklungsausschusses zur Bankenabgabe. Vor allem stört sie, dass sich die Zahlungsaufforderungen nicht prüfen lassen. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinen drei aktuellen Urteilen die Abgabe für das Jahr 2017 nun aus diesem Grund für nichtig erklärt. Geklagt hatten die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Portigon und die Hypo Vorarlberg. Insbesondere das Urteil zur Klage der LBBW ist folgenreich.

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