Juve Plus Bankgeheimnis gelockert

Lubberger-Mandantin Coty siegt vor dem EuGH

Autor/en
  • Eva Lienemann

Eine Bank darf sich nicht auf das Bankgeheimnis berufen, wenn sie wegen einer Markenrechtsverletzung in Anspruch genommen wird. Dies widerspricht europäischem Recht, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Er gab damit dem Parfümhersteller Coty recht, der von der Stadtsparkasse Magdeburg Auskünfte über eine Person forderte, die bei Ebay Parfum-Nachahmungen verkauft hatte.

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Martin Fiebig
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