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Konkret geht es darum, ob Lindt mit seinem in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären gegen Haribos Markenrechte für die Fruchtgummi-Goldbären verstößt. Die Schoko-Teddys von Lindt sind in Augen von Haribo nichts anderes als „die dreidimensionale Darstellung des Wortes Goldbär“. Das Kölner OLG sah dies jedoch anders. Um eine höchstrichterliche Entscheidung zu der bislang ungeklärten Frage zur Überkreuzkollision zu erwirken, hatten sich die beiden Parteien schon 2012 in einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Es gilt damit als sicher, dass Haribo in den kommenden Tagen Revision gegen das heutige Urteil einlegen wird.