Juve Plus Bärenstreit

Lindt siegt mit WilmerHale, Revision zum BGH steht an

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  • JUVE

Der Gold-Teddy des Schweizer Chocolatier Lindt & Sprüngli verletzt keine Markenrecht des Haribo-Goldbären. Dies entschied heute das Oberlandesgericht Köln (OLG) und wies eine Klage von Haribo ab, ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls eine Revision beim Bundesgerichtshof zu. In dem millionenschweren Streit geht es um eine sogenannte Überkreuzkollision zwischen einer nationalen Wortmarke und einer dreidimensionalen Produktgestaltung.

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Konkret geht es darum, ob Lindt mit seinem in Goldfolie eingewickelten Schokoladenbären gegen Haribos Markenrechte für die Fruchtgummi-Goldbären verstößt. Die Schoko-Teddys von Lindt sind in Augen von Haribo nichts anderes als „die dreidimensionale Darstellung des Wortes Goldbär“. Das Kölner OLG sah dies jedoch anders. Um eine höchstrichterliche Entscheidung zu der bislang ungeklärten Frage zur Überkreuzkollision zu erwirken, hatten sich die beiden Parteien schon 2012 in einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Es gilt damit als sicher, dass Haribo in den kommenden Tagen Revision gegen das heutige Urteil einlegen wird.

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