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Bashkirian Airlines gegen BRD

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Die Bundesrepublik Deutschland haftet für das Flugzeugunglück von Überlingen am Bodensee im Juli 2002, bei dem 71 Personen starben. Das hat das Landgericht Konstanz entschieden. Gegen dieses Urteil hat die Bundesrepublik beim Oberlandesgericht Karlsruhe inzwischen Berufung eingelegt.Bei dem Unglück war ein Verkehrsflugzeug der russischen Bashkirian Airlines mit einer Boeing der DHL kollidiert und abgestürzt. Bashkirian Airlines hatte daraufhin die Bundesrepublik auf Schadensersatz verklagt. Das LG Konstanz machte die Überlastung des allein tätigen Fluglotsen des schweizerischen Flugsicherungsunternehmens Skyguide als ganz erhebliches Verschulden des Unternehmens für die Kollision verantwortlich.

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Zudem sei die hoheitliche Aufgabe der Flugsicherung ohne tragfähige Rechtsgrundlage und sogar verfassungswidrig von der Bundesrepublik an Skyguide übertragen worden: Es gab weder eine vertragliche noch eine völkerrechtliche Grundlage, sondern nur ein Betriebsabkommen. Das Gericht hat mit seinem Urteil auch die Widerklage der Bundesrepublik gegen die Fluggesellschaft abgewiesen. Es wurde jedoch noch keine Schadensersatzsumme festgelegt.

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