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Zudem sei die hoheitliche Aufgabe der Flugsicherung ohne tragfähige Rechtsgrundlage und sogar verfassungswidrig von der Bundesrepublik an Skyguide übertragen worden: Es gab weder eine vertragliche noch eine völkerrechtliche Grundlage, sondern nur ein Betriebsabkommen. Das Gericht hat mit seinem Urteil auch die Widerklage der Bundesrepublik gegen die Fluggesellschaft abgewiesen. Es wurde jedoch noch keine Schadensersatzsumme festgelegt.