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Basketball Bundesliga streitet mit Verband

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Die 2. Basketball-Bundesliga der Herren darf zur Saison 2007/08 wie geplant umstrukturiert werden. Das Landgericht Köln hat eine einstweilige Verfügung des Deutschen Basketball-Bundes (DBB) gegen die Basketball-Bundesliga (BBL) zurückgewiesen. Die Arbeitsgemeinschaft 2. Liga war dem Verfahren beigetreten.Die BBL und die Arbeitsgemeinschaft hatten Ende 2006 beschlossen, die 2. Basketball-Bundesliga mit den bisherigen Spielgruppen Nord und Süd neu zu strukturieren und zur kommenden Saison nach Leistungsgesichtspunkten in die bundesweiten Ligen "Pro A" und "Pro B" zu unterteilen. Dadurch soll das Leistungsgefälle zwischen 1. und 2. Liga verringert werden. Nach Ansicht des Basketball-Bundes ist die BBL nicht berechtigt, an der Strukturreform der 2. Liga mitzuwirken. Zudem verstoße die gemeinsame Holding von BBL und 2. Liga gegen den bestehenden Grundlagenvertrag zwischen dem Verband und der BBL.

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Die Kölner Richter schlossen sich dem jedoch nicht an. Der BBL seien nur die Verwertungsrechte für die 1. Liga übertragen worden, die Vermarktungsrechte für die 2. Liga lägen weiter bei ihr selbst. Die Aufteilung der Vermarktungsrechte würden durch den Gesellschaftsvertrag der Holding nicht berührt. Die BBL besitze für den Bereich der 2. Liga zudem nur für den Auf- und Abstieg eine Regelungsbefugnis. Ansonsten sei die 2. Liga allein berechtigt, die Strukturreform durchzuführen. Der Vertrag zwischen dem Verband und der BBL sei nicht verletzt, denn die Umstrukturierung stelle noch nicht die Einführung eines neuen Wettbewerbs dar.

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