Juve Plus Bauernopfer

Müller-Milch siegt mit Noerr gegen Milchwerk-Blockierer

Das zwangsweise oder selbsthilfeähnliche Durchsetzen von wirtschaftlichen Interessen ist nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit gedeckt. Dies entschied am Dienstag das Oberlandesgericht Dresden im sogenannten Milchblockade-Fall.

Teilen Sie unseren Beitrag

Weiterlesen mit Juve Plus

  • Zugang zu allen digitalen JUVE Inhalten inklusive E-Paper aller Magazine
  • Exklusiver Zugang zu allen Rankings, Datenanalysen und Hintergrundartikeln
  • Inhouse-Teams erhalten kostenfreien Zugriff
  • Themennewsletter JUVE Business Weekly und JUVE Tech Weekly

4 Wochen gratis testen

Ihre Firma hat bereits ein JUVE+-Abo?

Im Juni 2008 hatten Milchbauern, die vom Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM) und dem Landesbauernverband Brandenburg unterstützt wurden, das von der Unternehmensgruppe Theo Müller betriebene Werk im sächsischen Leppersdorf mehrere Tage lang blockiert. Über zwei Tage erreichte dabei kein Milchfahrzeug das Betriebsgelände. Dadurch fehlten acht Millionen Kilogramm Milch, die während des Blockadezeitraums hätten angeliefert werden sollen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.