Der deutsch-holländische Schiffsbauer van der Velden Barkemeyer hat beim Einbau verschiedener Ruderanlagen in Hochseefrachter nicht gegen geschützte Güter Dritter verstoßen. Das hat das Hamburger Landgericht kürzlich entschieden. Gegen den Schiffsbauer hatte der Hamburger Wettbewerber Becker Marine aus einem deutschen Gebrauchsmuster sowie Urheber- und Wettbewerbsrechten und koreanischen und chinesischen Patenten geklagt. Becker Marine ist in die Berufung gegangen. Vertreter Becker Marine
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