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Die EU-Kommission prüft nun, ob dieser Vertrag beihilferechtswidrig ist, da er die Bahn möglicherweise überkompensiere. Auslöser des Verfahrens war eine Beihilfebeschwerde des Bahn-Wettbewerbers Veolia Verkehr GmbH. Veolia ist der Auffassung, dass der von den Ländern bezahlte Preis den Marktpreis für die Verkehrsleistungen übersteige.