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Erst Ende 2006 widersprachen die Kläger dem Übergang der Arbeitsverhältnisse und klagten auf deren Fortbestand mit Siemens. Siemens machte geltend, dass der Widerspruch verfristet sei. Die Kläger waren jedoch der Ansicht, dass die vierwöchige Widerspruchsfrist nicht in Gang gesetzt worden sei, da Siemens sie nicht ordnungsgemäß über den Betriebsübergang belehrt habe. Die Informationen von Siemens, insbesondere über die wirtschaftliche Situation von BenQ, seien nicht ausreichend und nicht zutreffend gewesen. So habe Siemens sie etwa nicht darüber informiert, dass BenQ in Deutschland nur über ein Stammkapital von 50.000 Euro verfügte und dass BenQ nicht nur Gebäude und Patente von Siemens bekam, sondern auch 350 Millionen Euro in Bar (negativer Kaufpreis).