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Im Streit um einen möglichen Zweitberuf von Steuerberatern hat ein Nürnberger Geschäftsmann einen klaren Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. Er darf nun neben seiner Arbeit als Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft auch ein Gewerbe betreiben (Az. 1 BvR 2912/11).