Juve Plus Betrugsfall Phoenix

Frankfurter Sparkasse wehrt mit FPS Erstattungsansprüche vor BGH ab

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Die Frankfurter Sparkasse muss einer geschädigten Anlegerin des betrügerischen Kapitaldienstes Phoenix ihren investierten Betrag nicht erstatten. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Phoenix hatte bei der Frankfurter Sparkasse ein Geschäftskonto unterhalten, das als Einzahlungskonto für Anlegerbeträge dienen sollte.

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Die Entscheidung ist ein großer Rückschlag für alle Phoenix-Anleger, weil der Fall Grundsatzcharakter hat. Mögliche Ansprüche auf Schadensersatz gegen die im Zahlungsverkehr beteiligten Banken sind damit nicht begründet.

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