Juve Plus BGH fällt Grundsatzurteil

Anwälte müssen Mandatsbeziehungen bei Konflikten offenlegen

Arbeitet ein Anwalt häufig für den Gegner seines Mandanten, so muss er darauf hinweisen, auch wenn kein direkter Interessenkonflikt besteht. Auch wenn er grundsätzlich nicht bereit ist, seinen Mandanten gerichtlich gegenüber diesem Gegner zu vertreten, hat er dies offenzulegen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Anfang Februar veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden.

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Die Koblenzer Kanzlei Fromm hatte 2002 ein Mandat des Unternehmens Technisat übernommen. Seniorpartner Dr. Rüdiger Fromm sollte die Interessen des Unternehmens gegenüber der Deutschen Bank vertreten. Als eine Einigung nicht möglich war und der Weg zum Gericht anstand, erklärte die Kanzlei, die Bank würde regelmäßig von einem anderen Anwalt der Kanzlei, dem Partner Dr. Michael Thielemann, vor dem OLG Koblenz vertreten. Es gebe die „unverhohlene Aufforderung der Rechtsabteilung, Technisat nicht gegen die Bank zu vertreten“. Diesen Verzicht verlange die Bank von allen Kanzleien, die sie regelmäßig beauftragt. Für diesen Partner sei das Finanzinstitut der stärkste Umsatzbringer. Eine gerichtliche Vertretung kam für die Koblenzer Kanzlei damit nicht in Betracht.

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