Juve Plus BGH-Schlappe für van Almsick

Lovells und Prof. Schweizer erfolgreich für Verlage

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Prominente können Pressefotos aus ihrem Privatleben nicht vorbeugend gerichtlich verbieten lassen. Das hat der Bundesgerichtshof am Dienstag entschieden.

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Ex-Profi-Schwimmerin Franziska van Almsick wollte mehreren Illustrierten untersagen lassen, bereits veröffentlichte Urlaubsfotos weiter zu publizieren. Dabei ging es um Paparazzi-Fotos, die vor zwei Jahren während eines Urlaubs in Sardinien aufgenommen wurden und van Almsick mit ihrem Lebensgefährten Jürgen Harder am Strand und beim Stadtbummel zeigen.

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