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BGH stärkt Meinungsfreiheit von Aktionären

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Daimler-Aktionär Jürgen Grässlin durfte in einem Fernseh-Interview Zweifel äußern, dass der vorzeitige Rücktritt des früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp freiwillig war. Auch seine Aussage, unter Schrempp seien „die Geschäfte nicht immer so sauber“ gewesen, sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Dies hat der BGH Ende September entschieden und damit die Meinungsfreiheit kritischer Aktionäre gestärkt.

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Vertreter Schrempp/ Daimler
Schertz Bergmann
(Berlin): Dr. Christian Schertz
Cornelie von Gierke
(Karlsruhe): vor dem BGH – öffentlich bekannt

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