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BGH stärkt Recht auf Promi-Berichterstattung

Andrea Casiraghi, der Sohn von Caroline von Monaco, muss sich einen RTL-Beitrag gefallen lassen, der ihn in Freizeitkleidung zeigt und ihn in Textpassagen als umschwärmten Star darstellt. Das hat der Bundesgerichtshof im März entschieden.RTL hatte den Bericht erstmals zwei Tage nach der Beerdigung des Fürsten Rainier von Monaco im April 2005 ausgestrahlt. Dagegen hatte Casiraghi geklagt. In dem sechsminütigen Beitrag war auch über die Rolle Casiraghis im Fürstentum von Monaco spekuliert worden.

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Aus Sicht des BGH knüpft die Darstellung damit an ein zeitgeschichtliches Ereignis an, über das die Presse grundsätzlich berichten dürfe. Bei der begleitenden Wortberichterstattung handele es sich zudem um durchweg positive Werturteile über Casiraghi, weshalb das Persönlichkeitsrecht des Klägers nur geringfügig betroffen gewesen sei. In den Vorinstanzen dagegen hatte die Klage gegen RTL überwiegend Erfolg.

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