Juve Plus BGH stärkt Stromwettbewerb

Hessische Versorger siegen mit Becker Büttner Held

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Energieversorger sind verpflichtet, das Eigentum an Strom- oder Gasverteilnetzen zur Versorgung des Gemeindegebiets nach Ablauf des Konzessionsvertrages an die Gemeinde zu übertragen. Dies gilt auch, wenn die Verpflichtung vor den Novellen des Energiewirtschaftsrechts von 1998 und 2005 eingegangen wurde. Das entschied der BGH-Kartellsenat Ende September in zwei Grundsatzurteilen und ebnete den Kommunen damit den Weg zum Rückerwerb der Strom- und Gasversorgung (Rekommunalisierung).

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Geklagt hatten die kommunalen Energieversorger Gruppen-Gas- und Elektrizitätswerk Bergstraße (GGEW) und Energieried aus Hessen. Sie hatten 2006 nach einer Ausschreibung die Konzession zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege von den Gemeinden erworben.

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