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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat seine Entscheidung im Streit um die Nutzung des Öko-Test-Siegels auf Eis gelegt. Die Richter warten auf ein Signal des europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem ähnlichen Verfahren. Die Versandhändler Otto und Bauer hatten Waren mit dem Öko-Test-Siegel beworben, obwohl der Öko-Test-Verlag das Produkt nur in anderen Ausführungen getestet hatte. Im Fall Otto ging es um eine blaue Babyflasche, die das Verbrauchermagazin in einer anderen Farbe getestet hatte (Az. I ZR 173/16; I ZR 174/16).