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BGH stützt Geschäftsmodell von Bewertungsplattform Jameda

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass zwei Zahnmediziner aus Nordrhein-Westfalen weiterhin dulden müssen, beim Ärztebewertungsportal Jameda gelistet zu sein. Es gebe keinen generellen Anspruch auf Gleichbehandlung zwischen Zahlern und Nichtzahlern, hatte der sechste Senat bereits während der Verhandlung betont. Entscheidend sei der Einzelfall (Az. VI ZR 488/19 und VI ZR 489/19).

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Die Kläger wollten die vollständige Löschung ihrer Daten aus dem Portal erreichen sowie Jameda verpflichten, es auch in Zukunft zu unterlassen, die Kläger betreffende Profile zu veröffentlichen.

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