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BGH weist Prospekthaftungsklage ab

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Die Anleger des 'Creativ-Aktienfonds' des Schweizer Bankhauses Julius Bär sind ausreichend über die risikoreiche Anlagestrategie des Fonds informiert worden. Dies hat der Bundesgerichtshof im Februar festgestellt und damit die Klagen dreier Anleger zurückgewiesen. Laut BGH war es nicht notwendig, ausdrücklich auf Investitionen im Neuen Markt hinzuweisen.

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Der ‚Creative-Fonds‘ wurde von dem damals als „Pate des Neuen Marktes“ betitelten Börsenstar Kurt Ochner gemanagt, der im April 2001 von der Schweizer Bank entlassen wurde. In erster Instanz hatte das LG Frankfurt im Dezember 2002 den Anlegern Recht gegeben, das OLG Frankfurt hatte das Urteil im November 2003 jedoch aufgehoben. Dem aktuellen BGH-Urteil kommt aufgrund vieler Prospekthaftungsklagen in millionenhöhe Pilotcharakter zu. Vertreter Anleger

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