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Der Senat sieht demnach eine Haftung wegen Beihilfe oder sogar Mittäterschaft zur Untreue im Bereich des Möglichen und nicht – wie das Landgericht – die alleinige Falschberatung des Fondshauses durch die Bird & Bird-Berater. Die strafrechtliche Verurteilung des ehemaligen Chefs des Fondshauses Wölbern Invest aus 2015 lege diese Sichtweise nahe, soll der Richter betont haben, aber auch komplexe Rechtsfragen könnten so umschifft werden.