Das Landgericht (LG) Hamburg sieht eine grundsätzliche Schadensersatzpflicht der Kanzlei, des früheren Bird & Bird-Partners M. sowie des damaligen Associate B. Die Klagen gegen einen zweiten ehemaligen Partner, D., wurden mit dem heutigen Urteil allerdings abgewiesen. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Da es sich um ein Grundurteil handelt, bestimmte das Gericht nicht, in welcher Höhe die Schadensersatzforderungen berechtigt sind. Die Forderungen gegen die individuellen Anwälte sind wesentlich niedriger als die gegen die Kanzlei laufenden. Sie werden gemeinsam für etwa 1,5 Millionen Euro in Anspruch genommen.
Vorwurf: Beratung ermöglichte Untreue
Der Schadensersatzprozess war während der strafrechtlichen Aufarbeitung des Wölbern-Skandals ausgesetzt worden. Ende 2021 ging es mit Zeugenvernehmungen in dem Schadensersatzprozess inhaltlich weiter.
Der frühere Chef des Emissionshauses Wölbern hatte Geld aus den geschlossenen Immobilienfonds abgezogen und auf eigene Konten umgeleitet. Dafür war er schon 2015 wegen der Veruntreuung von knapp 150 Millionen Euro zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er inzwischen verbüßt hat. Die Strafverfahren gegen den ehemaligen Partner M. und Bird & Bird-Anwalt B. wurden eingestellt.
Die Fonds – sowie in einigen Fällen dahinter stehende Insolvenzverwalter – werfen den Rechtsberatern von Bird & Bird vor: Die Taten des Wölbern-Chefs seien durch Lücken in der rechtlichen Gestaltung der Fonds und ihrer finanziellen Struktur viel zu einfach möglich gewesen.
Berufung wahrscheinlich
Bird & Bird teilte mit, dass sie das erstinstanzliche Urteil sorgfältig analysieren und alle verfügbaren rechtlichen Möglichkeiten prüfen werde, einschließlich einer Berufung. In einem ersten Statement heißt es zudem, dass sie die Vorwürfe weiterhin zurückweise. Man habe bei der Beratung der Wölbern-Gruppe pflichtgerecht gehandelt und zu keinem Zeitpunkt ein rechtswidriges Vorgehen legitimiert.
Die Vertreterinnen des Bird & Bird-Anwalts wollen die klare Empfehlung aussprechen, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Sie weisen zudem darauf hin, dass mangels einer Verurteilung im Strafprozess weiterhin die Unschuldsvermutung gelte.
Vertreter Fonds/Insolvenzverwalter
Heuking Kühn Lüer Wojtek (Hamburg): Dr. Christoph Froning, Dr. Ullrich Schlichtherle; Associate: Dr. Simone Flocken (alle Litigation)
Vertreter Bird & Bird (Beklagte)
Oppenhoff & Partner (Frankfurt): Dr. Michael Weigel, Maximilian Reichl (beide Litigation)
Vertreter M. (Beklagter)
Fleet Hamburg (Hamburg): Dr. Markus Eichhorst (Litigation)
Vertreter D. (Beklagter)
Pfitzner (Frankfurt): Tanja Pfitzner (Litigation)
Vertreter B. (Beklagter)
Baumann Resolving Disputes (Hamburg): Prof. Dr. Antje Baumann, Ann-Christin Engelke (beide Litigation)
Landgericht Hamburg, 27. Zivilkammer
Stephanie Zöllner (Vorsitzende Richterin), Dr. Martin Illmer (Berichterstatter) , Dr. Jakob Gleim (Beisitzer)
Hintergrund: Die Kanzlei Bird & Bird setzt im Wölbern-Komplex schon lange auf den Frankfurter Prozessspezialisten Weigel. Zu Beginn des Mandats war er noch Partner bei der US-Kanzlei Kaye Scholer, die 2017 mit Arnold & Porter fusionierte. Bei Oppenhoff & Partner ist er seit Februar 2021.
Weigel vertrat auch Freshfields Bruckhaus Deringer gegen die millionenschwere Schadensersatzklage des Maple-Bank-Insolvenzverwalters im Zusammenhang mit Cum-Ex.
Welche Versicherung greift
Schadenssummen in der hier im Raum stehenden Höhe werden üblicherweise durch Versicherungskonsortien mit unterschiedlichen Beteiligungshöhen gezeichnet. Bird & Bird hat Berufshaftpflichtpolicen mit weltweiter Geltung bei Travelers Insurance und QBE Insurance. Aus dem Markt ist bekannt, dass Travelers vom Frankfurter Clifford Chance-Partner Uwe Hornung beraten wird. In Deutschland gibt es zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz.
Zwischen den Versicherungsmärkten in London und Deutschland gelten für Sozietäten weitreichende Unterschiede. Londoner Policen für Sozietäten etwa schließen nach den Vorschriften der britischen Aufsichtsbehörde Solicitors Regulation Authority grob fahrlässige oder bedingt vorsätzliche Falschberatung durch individuelle Anwälte nicht vom Versicherungsschutz aus.
Fonds setzen auf Heuking
Das Hamburger Investmenthaus Paribus, das etliche der klagenden Investmentfonds verwaltet, ist schon seit Jahren mit unterschiedlichen Themen Mandant im Hamburger Heuking-Büro. Auch die klagenden Fonds vertrat die Kanzlei von Anfang an.
Die Kammervorsitzende Zöllner wechselt zum September als Richterin ans Hanseatische Oberlandesgericht, wo sie den Vorsitz des 3. Zivilsenats übernimmt.