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Der Münchner Autobauer war gegen den Importeur vorgegangen, weil er durch die äußere Gestaltung, die Innenausstattung und das Lenkrad des chinesischen Autos die Geschmacksmuster seines X5-Geländewagens verletzt sah. Auch verstoße der Vertrieb des CEO gegen das Wettbewerbsrecht, denn das Auto beute aufgrund der X5-Ähnlichkeit den Ruf von BMW aus.