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Börsenbriefherausgeber muss Kursverluste ersetzen

Der Börsenbriefherausgeber Markus Frick muss einem Abonnenten seines Informationsdienstes Schadenersatz wegen erlittener Kursverluste bezahlen. Dies entschied das Landgericht Heidelberg.Der frühere Moderator einer TV-Börsenshow ist Herausgeber der börsentäglich erscheinenden 'Markus Frick Email-Hotline'. Für 898 Euro jährlich erhalten Abonnenten Anlagetipps. Zum Hintergrund: 2007 hatte Frick empfohlen, in die Aktien dreier US-Rohstoffunternehmen zu investieren. Fricks Hotline-Abonnent erlitt letztlich Verluste in fünfstelliger Höhe. Diese muss Frick nun einschließlich der Abokosten zurückerstatten.

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Die Richter sind der Auffassung, Frick habe seine vertraglichen Leistungspflichten verletzt. Aufgrund des geschlossenen Vertrages sei ein wesentlicher Teil der Leistungserbringung die Beratung zu möglichst gewinnbringenden Kapitalanlagen sowie Kaufempfehlungen für ausgesuchte Wertpapiere gewesen. Diese Pflicht habe Frick aber durch unzutreffende und unzureichende Darstellung der empfohlenen Unternehmen verletzt. Die Revision ist zugelassen.

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