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Insolvenzverwalter Kuhmann zahlt 9,5 Millionen Euro zurück

Autor/en
  • Eva Lienemann

Der Bremer Insolvenzverwalter Uwe Kuhmann verzichtet auf 9,5 Millionen Euro Honorarforderung. Das sieht ein Vergleich mit dem vom Landgericht Aurich eingesetzten Sonderverwalter Rolf-Dieter Mönning vor. Der Streit um die Rückzahlung einer überhöhten Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren des Unternehmens Bohlen & Doyen schwelt seit 2013.

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Das vorläufige Insolvenzverfahren des ostfriesischen Baudienstleisters hatte 2007 drei Monate in Anspruch genommen. Für diese Phase vom Insolvenzantrag bis zur Insolvenzeröffnung berechnete Kuhmann 14,5 Millionen Euro. Diese Summe wurde 2013 jedoch vom Landgericht Aurich als deutlich zu hoch eingestuft. Das Landgericht befand eine Summe von drei Millionen Euro für ausreichend. Im Januar 2014 setzte das Amtsgericht Aurich dann Prof. Rolf-Dieter Mönning aus der Aachener Kanzlei Mönning & Georg als Sonderinsolvenzverwalter ein. Dieser handelte vergangenen Donnerstag mit Kuhmann den Vergleich aus, der ein Honorar von fünf Millionen vorsieht. Damit verbleibt eine Differenz von 9,5 Millionen Euro, die Kuhmann nun binnen fünf Tagen zahlen muss und die in die Insolvenzmasse zurückfließt.

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