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Das vorläufige Insolvenzverfahren des ostfriesischen Baudienstleisters hatte 2007 drei Monate in Anspruch genommen. Für diese Phase vom Insolvenzantrag bis zur Insolvenzeröffnung berechnete Kuhmann 14,5 Millionen Euro. Diese Summe wurde 2013 jedoch vom Landgericht Aurich als deutlich zu hoch eingestuft. Das Landgericht befand eine Summe von drei Millionen Euro für ausreichend. Im Januar 2014 setzte das Amtsgericht Aurich dann Prof. Rolf-Dieter Mönning aus der Aachener Kanzlei Mönning & Georg als Sonderinsolvenzverwalter ein. Dieser handelte vergangenen Donnerstag mit Kuhmann den Vergleich aus, der ein Honorar von fünf Millionen vorsieht. Damit verbleibt eine Differenz von 9,5 Millionen Euro, die Kuhmann nun binnen fünf Tagen zahlen muss und die in die Insolvenzmasse zurückfließt.