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Dagegen hatten die Gemeinde Lärz, die Kartzfehn Märkische Puten GmbH – ein anliegender Putenzuchtbetrieb – sowie ein Hotelbetreiber geklagt und zunächst vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht Recht bekommen. Nun wies auch das OVG Berlin-Brandenburg die Berufung des Verteidigungsministeriums gegen ein entsprechendes Urteil aus dem Jahr 2007 zurück. Der Zweite Senat bemängelte vor allem, dass die Bundeswehr vor ihrer Entscheidung über die Nutzung des 12.000 Hektar großen Geländes keine planerische Gesamtabwägung der Interessen aller Beteiligter getroffen habe. Dazu hätten sämtliche öffentlichen und privaten Belange in einem geeigneten Verfahren ermittelt und gegeneinander sowie untereinander abgewogen werden müssen. In dem von der Bundeswehr durchgeführten Verfahren seien weder die Lärmbelastung noch die Luftverschmutzung beim Bombodrom ernsthaft ermittelt, geschweige denn abgewogen worden, hob das Gericht in seiner mündlichen Begründung des Urteils hervor.