Konkret geht es um ein Schreiben, das im August 2012 im Entwicklungszentrum Rüsselsheim von Hyundai ausgehängt war. Darin wurde dem Betriebsrat des Automobilherstellers vorgeworfen, er habe ohne Rücksicht auf betriebliche Belange agiert, die Arbeit wegen Betriebsratssitzungen niedergelegt, sein Amt missbraucht und versucht, sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Den Brief unterzeichneten insgesamt mehr als 100 Mitarbeiter, darunter zehn leitende Angestellte und Führungskräfte. Der Betriebsrat leitete daraufhin gerichtliche Beschlussverfahren gegen den Arbeitgeber, leitende Angestellte und eine Führungskraft wegen Betriebsratsbehinderung ein, in denen er Unterlassung und Widerruf der Äußerungen beantragte.
Das LAG Hessen urteilte nun, der Betriebsrat sei mit dem Schreiben nicht behindert worden. Die Unterzeichner des offenen Briefes können sich auf das Recht der freien Meinungsäußerung berufen. Dagegen hatte das Arbeitsgericht Darmstadt in der Vorinstanz im Februar dieses Jahres entschieden, dass eine „objektive Behinderung der Betriebsratsarbeit“ vorgelegen habe.
In dem Termin vergangene Woche ging es um insgesamt acht Verfahren, sechs gegen leitende Angestellte, eins gegen einen Manager als Verfasser des Briefes und eins das Unternehmen selbst. Das hessische LAG wies alle Anträge des Betriebsrats ab. Im Kern begründete es seine Entscheidung damit, dass sich auch leitende Angestellte und Führungskräfte auf die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit berufen können. Die beanstandeten Aussagen seien Meinungsäußerungen und keine Tatsachenbehauptungen. Zudem sah die Kammer Anhaltspunkte dafür, dass ein Betriebsratsmitglied versucht haben könnte, sich persönliche Vorteile zu verschaffen, indem es beispielsweise um eine rückwirkende Gehaltserhöhung in fünfstelliger Höhe angefragt hatte. Eine Beschwerde zum Bundesarbeitsgericht ließ das LAG nicht zu, jedoch kann der Betriebsrat dagegen mit einer Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen.
Vertreter leitende Angestellte
Aclanz Hund-von Hagen & Wichert (Frankfurt): Dr. Joachim Wichert
Vertreter Hyundai
Verband der Metall- und Elektrounternehmen Hessen (Darmstadt): Bernd Schneider
Inhouse (Rüsselsheim): Petra Würz (Manager Legal Affairs & HR)
Vertreter Betriebsrat
Büdel Bender (Frankfurt): Dr. Patrick Fütterer
LAG Hessen, 16. Kammer
Dr. Peter Gegenwart (Vorsitzender Richter)
Hintergrund: Aclanz-Partner Wichert kam auf Empfehlung des Arbeitgeberverbandes ins Mandat. Er war viele Jahre Partner bei Arnecke Siebold und gehörte schon deren Vorgängerkanzlei Siebold Bürskens an. Zum Juli 2010 gründete er gemeinsam mit einem weiteren Partner die auf Arbeits-, Steuer- und Gesellschaftsrecht spezialisierte Kanzlei Aclanz (mehr…).
Büdel Bender ist eine auf die Beratung der Arbeitnehmerseite fokussierte Kanzlei. 2012 hatte sich die ehemalige Sozietät Franzmann Büdel Bender in zwei Einheiten aufgespalten, Namenspartner Armin Franzmann gründete mit zwei Anwälten die Kanzlei Franzmann. Doch auch unter neuer Firmierung zählt Büdel Bender auf Betriebsratsseite zu den präsenten Einheiten in Hessen. Fütterer ist erst seit wenigen Monaten als Associate in der Kanzlei tätig. Er kam von der Frankfurter Kanzlei Trittin und gilt als gut vernetzt bei der IG Metall. Unter anderem leistete er seine Wahlstation im Hauptvorstand der IG Metall in Frankfurt ab.