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Mehr als 1.600 Frauen sowie sechs Händler hatten dem TÜV mangelhafte Prüfungen vorgeworfen und Schadensersatz in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro gefordert. Der TÜV hatte PIP europaweit zertifiziert. Das Gericht gestand den Klägerinnen nun einen Vorschuss von jeweils 3.000 Euro auf die geforderte Summe von je 16.000 Euro zu. Ein Mediziner soll noch genau prüfen, welche körperlichen und psychischen Schäden entstanden sind, danach soll der endgültige Schadensersatz festgelegt werden. Der TÜV wies jede Verantwortung zurück und sieht sich selbst als Betrugsopfer von PIP. Er habe nicht die Implantate selbst, sondern nur das Herstellungsverfahren zertifiziert. Gegen das Urteil will er umgehend Berufung einlegen.