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Die Energiecharta ist ein 1994 von mehr als 50 Staaten unterzeichneter Vertrag, der private Investitionen in Energieinfrastruktur absichern soll. Auf der Grundlage dieses Vertrags klagte Strabag gegen die Bundesrepublik. Nach Meinung der Österreicher haben insbesondere die Änderungen im Regulierungsrahmen für Offshore-Windanlagen aus dem Jahr 2017 ihre Investitionen entwertet. Auch das Schiedsgericht sieht in den Regulierungsänderungen einen Verstoß gegen die Energiecharta und sprach Strabag eine Entschädigung in nicht bekannter Höhe zu.